Erste branchenweite Absicherung für den Pflegefall

Careflex startet am 01. Juli 2021 für die Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Chemie Rheinland-Pfalz.

Im Pflegefall abgesichert sein

Am 1. Juli 2021 startet die bundesweit erste tarifliche Pflegezusatzversicherung: Für rund 68.000 Beschäftigte der Chemie- und Pharmaindustrie sowie chemienaher Branchen in Rheinland-Pfalz. Sie werden dann im Pflegefall finanziell besser abgesichert – ohne Gesundheitsprüfung. Tritt der Pflegefall ein, erhalten die Beschäftigten künftig 300 Euro monatlich bei ambulanter Pflege und 1.000 Euro monatlich bei stationärer Pflege. Damit ist etwa die Hälfte des Eigenanteils bei der Finanzierung stationärer Pflege abgedeckt. Die Beschäftigten haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Leistungen aufzustocken und auch Familienmitglieder über CareFlex Chemie zu versichern.

 

Warum es Careflex gibt

 

Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig. Nur wenige sorgen bislang selbst vor. Diesen können im Pflegefall hohe finanzielle Belastungen drohen.

  • Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts von 1999 bis 2019 verdoppelt: von gut zwei Millionen auf über vier Millionen Menschen.
  • Der Eigenanteil bei stationärer Pflege beträgt laut Verband der Ersatzkassen durchschnittlich über 2.000 Euro pro Monat.
  • Laut Verband der Privaten Krankenversicherung verfügten Ende 2019 nur 3,8 von 82 Millionen Bundesbürgern über eine zusätzliche private Absicherung im Pflegefall.

 

Wie CareFlex Chemie funktioniert

 

CareFlex Chemie versichert auf tarifvertraglicher Basis ab 1. Juli 2021 alle rund 68.000 Tarifbeschäftigten in den 137 Mitgliedsunternehmen des Arbeitegeberverbandes Chemie Rheinland-Pfalz. Zusätzlich können die Unternehmen die außertariflichen und leitenden Angestellten zu identischen Konditionen versichern. Bundesweit werden so insgesamt 540.000 von 580.000 Beschäftigten der Branche über CareFlex versichert werden.

Wer nach dem 1. Juli pflegebedürftig wird, erhält zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ein fest vereinbartes Pflegemonatsgeld von 300 Euro bei ambulanter Pflege oder 1.000 Euro bei stationärer Pflege. Durch die Absicherung aller Tarifbeschäftigten der Branche entfällt die individuelle Gesundheitsprüfung. Den monatlichen Beitrag von 33,65 Euro je Beschäftigten trägt der Arbeitgeber. Bei einem Wechsel der Branche oder mit Renteneintritt kann der Arbeitnehmer die Versicherung eigenfinanziert fortsetzen.

Die Chemiearbeitgeber und die Gewerkschaft IG BCE setzen CareFlex Chemie mit namhaften Versicherern in einem Konsortium um. Ein Pflegebeirat sichert den Sozialpartnern Kontrollrechte. Das Konsortium garantiert den kollektiven Beitrag von 33,65 Euro pro Monat sowie die dargestellten Leistungen bis Ende 2023. Anpassungen des Beitrags oder der Leistungen sind ab 2024 möglich, wenn ein externer Treuhänder dies nach Prüfung objektiver Rahmenbedingungen bestätigt. Für die Chemie-Sozialpartner ist entscheidend, dass sich diese Anpassungen nicht automatisch vollziehen. Eine Beitragserhöhung oder alternativ eine Reduzierung der Leistungen bedarf in jedem Fall der Zustimmung beider Tarifparteien.

 

Beschäftigte können Leistungen aufstocken und die Familie mit versichern

 

Beschäftigte haben die Möglichkeit, die eigene tarifliche Pflegezusatzversicherung in den Leistungen flexibel und nur mit einer „Mini-Gesundheitsprüfung“ aufzustocken, etwa durch Erhöhung des Pflegemonatsgeldes im ambulanten Bereich oder bei der stationären Pflege (CareFlex Aufstockung). Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder der versicherten Beschäftigten können befristet mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung privat abgesichert werden, während Eltern, Schwiegereltern und Enkel ebenfalls befristet mit normaler Gesundheitsprüfung versichert werden können (CareFlex Familie). Konkrete Zahlen liefern folgende Beispiele:

Beispiel 1 – Marita, 30 Jahre, sichert sich und ihren Sohn besser ab

Marita ist 30 Jahre alt und alleinerziehend. Sie hat einen fünfjährigen Sohn. Sie möchte ihre Pflegelücke verringern, sichert 1.000 Euro zusätzlich für die stationäre Pflege ab und verdoppelt das staatliche Pflegegeld für die ambulante Pflege. Dafür zahlt sie einen monatlichen Beitrag in Höhe von 19,19 Euro. Ihren Sohn sichert sie mit der Schließung der gesamten Pflegelücke ab. Dafür zahlt sie einen Beitrag in Höhe von 17,34 Euro pro Monat.


Beispiel 2 – Jörg, 60 Jahre, schließt seine Pflegelücke und die seiner Enkelin

Jörg, 60 Jahre alt, wohnt in Schleswig-Holstein, möchte das ambulante Pflegegeld verdoppeln und die Pflegelücke im stationären Bereich schließen. Nach Abzug der tariflichen Leistung zahlt er für die Aufstockung der ambulanten Pflege monatlich 26,60 Euro, für die der stationären Pflege 32,72 Euro; macht zusammen 59,32 Euro pro Monat. Für seine Enkelin, 14 Jahre alt, zahlt er 21,83 Euro monatlich dazu.


Beispiel 3 – Monika, 40 Jahre, sichert die gesamte Familie zusätzlich ab

Monika lebt in Nordrhein-Westfalen, ist 40 Jahre alt und verheiratet. Ihr Ehepartner ist 45 Jahre alt. Sie haben zwei Kinder im Alter von sechs und zehn Jahren. Monika möchte die Pflegelücke komplett schließen.

Sie erhält aus dem Tarifvertrag 300 Euro für die ambulante Pflege in den Pflegegraden 2 bis 4 und 1.000 Euro für die stationäre Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5. Um die verbleibende Pflegelücke im stationären Bereich zu schließen, stockt Monika die stationäre Pflege in den Pflegegraden 2 bis 4 um weitere 1.300 Euro auf. Dafür zahlt sie einen monatlichen Beitrag von 22,10 Euro. Für die Verdoppelung des ambulanten Pflegegeldes (Pflegegrad 1 bis 4) zahlt sie 11,30 Euro im Monat; macht zusammen 33,40 Euro.

Ihr Ehemann zahlt für die Schließung der stationären Pflegelücke monatlich 47,61 Euro und für die Verdoppelung des Pflegegeldes ambulant 32,50 Euro, insgesamt 80,11 Euro. Für das Kind im Alter von sechs Jahren kostet diese Absicherung insgesamt 19,46 Euro im Monat. Für das zehnjährige Kind sind es 21,33 Euro.
 

Bild: Foto von Karolina Grabowska von Pexels