Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung in Rheinland-Pfalz ist die Einführung einer Abgabe für die Grund- und Oberflächenwasserentnahme - der sogenannte Wassercent - vorgesehen. Am 06.12.2011 legte die Landesregierung den Entwurf eines Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes (LWasEG) vor. Dies ist ein weiterer Baustein in einem Mosaik von Belastungen der Wirtschaft und schwächt damit die Wettbewerbsfähigkeit des im Land angesiedelten Gewerbes und der Industrie. Darüber hinaus mindert er die Attraktivität des Standorts Rheinland-Pfalz für Neuansiedlungen.
Die Einführung eines Wassercents entbehrt einer klaren wasserrechtlichen Begründung, sie ist zur Schonung der Ressource Wasser im Land nicht notwendig und sie ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Rheinland-Pfalz kontraproduktiv. Daher sollte sie unterbleiben.
[zu den VCI-Forderungen]