VCI zum Gutachten vom Sachverständigenrat für Umweltfragen

Nanomaterialien sind keine Gefahr für Mensch und Umwelt

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat ein umfassendes Sondergutachten zu Vorsorgestrategien für Nanomaterialien vorgelegt. „Aus den 600 Seiten wird deutlich, dass ein pauschales Urteil über die Risiken von Nanomaterialien nicht möglich ist. Außerdem geht aus dem Gutachten hervor, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Nachweise dafür gibt, Nanomaterialien würden – so wie man sie heute herstellt und verwendet – zu Schädigungen von Umwelt und Gesundheit führen“, erklärte Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI).

Auf Unverständnis stößt beim VCI deshalb, dass der Sachverständigenrat trotzdem Anlass für eine „abstrakte Besorgnis“ sieht. Das Sondergutachten enthält zahlreiche Vorschläge zur Anpassung und Verschärfung gesetzlicher Vorschriften, zum Beispiel im Chemikalien- und Umweltrecht. „Diese Vorschläge halten wir angesichts der vorhandenen Datenlage für überzogen. Sie  würden die Innovationspotenziale, die die Nanotechnologie bietet, zudem unnötig beeinträchtigen“, kritisierte Romanowski.

Die Forderung des SRU zur Schaffung von mehr Transparenz über kommerziell verwendete Nanomaterialien und über verbrauchernahe Produkte, die Nano­materialien enthalten, wird vom VCI grundsätzlich unterstützt. Aus Sicht des VCI lässt sich mehr Transparenz in den Anwendungsgebieten und Produktbereichen, in denen dies sinnvoll erscheint, mit bereits existierenden Mechanismen und Instrumenten herstellen.

Die Forderung des SRU nach Einführung einer generellen Meldepflicht und eines sektorenübergreifenden generellen Nanoprodukt-Registers sowie einer Kenn­zeichnungspflicht für Nanoprodukte lehnt der VCI jedoch ab: „Ein solches Register würde nur zu unnötiger Doppelregulierung und zu erheblichen Überschneidungen mit bestehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten führen“, erläutert Romanowski. Schließlich gebe es bereits Datenbanken für chemische Stoffe, zu denen auch Nanomaterialien gehören, bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Und speziell für Kosmetik, Biozide und im Lebensmittelbereich existierten schon Produktregister. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht von Nanoprodukten würde von den Verbrauchern als Warnhinweis verstanden, obwohl die sogenannte Nanoskaligkeit als solche keine gefährliche Eigenschaft ist“, so der VCI-Geschäftsführer.