Die EU-Kommission hat nach Auffassung des VCI aus politischen Erwägungen die Definition von Nanomaterialien ausgesprochen breit gefasst. „Damit fallen fast alle auf dem Markt befindlichen Farbpigmente und Füllstoffe darunter, obwohl diese Materialien bereits teilweise schon seit Jahrhunderten verwendet werden“, kommentierte Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Technik und Umwelt im VCI, die heute von der EU-Kommission vorgelegte Definition.
Laut Romanowski umfasst die neue europäische Nano-Definition die gesamte Palette feinteiliger Pulver und Dispersionen aus industrieller Produktion und natürlichen Mineralvorkommen. „Da diese Materialien in unterschiedlichen Endprodukten verwendet werden, wären praktisch alle farbigen Erzeugnisse des Alltags Nanoprodukte“, machte er die Folgen der umfassenden Begriffsbestimmung deutlich.
Zudem unternehme die EU-Kommission mit ihrer Entscheidung einen internationalen Alleingang und mache eine weltweit einheitliche Harmonisierung der für Nanomaterialien geltenden Gesetze und Vorschriften praktisch unmöglich, warnte Romanowski weiter. Vielmehr müsse die EU-Kommission als nächstes prüfen, welche auf dem Markt befindlichen Produkte unter die Definition fallen und dann die Definition gegebenenfalls überarbeiten, forderte der für Umwelt zuständige VCI-Geschäftsführer. Auch eine Messmethode müsse festgelegt werden. „Erst dann kann die Kommission Rechtsfolgen mit der Definition verknüpfen. Definition und Regulierung müssen zueinander passen“, bekräftigte Romanowski.
(Quelle: VCI)