Nachfrage bei Rechtsberatung nimmt zu

Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen bleibt angespannt und wird durch die Herausforderungen der Transformation, der Folgen des Ukraine-Krieges und der zunehmenden gesetzlichen Regulierungen zusätzlich belastet. Der Druck auf die Unternehmen steigt und die Geschäftsführungen sind stark gefordert, um Kurs zu halten.

Nachfrage nach Rechtsberatung nimmt zu

Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen bleibt angespannt und wird durch die Herausforderungen der Transformation, der Folgen des Ukraine-Krieges und der zunehmenden gesetzlichen Regulierungen zusätzlich belastet. Der Druck auf die Unternehmen steigt und die Geschäftsführungen sind stark gefordert, um Kurs zu halten.

Vor diesem Hintergrund wird die Rechtsberatung des Arbeitgeberverbandes unverändert stark in Anspruch genommen und die Nachfrage nach tariflichen Öffnungsklauseln ist gewachsen, auch bei bislang stabilen Unternehmen. Das Gute ist: In dieser schwierigen Zeit gibt es einen zielführenden Austausch mit der IGBCE – die Sozialpartnerschaft funktioniert, denn es besteht in den – wenn auch nicht immer einfachen – Gesprächen der gemeinsame Wille, eine Lösung zu finden.

Mitgliedsfirmen schätzen den Austausch mit den Juristen

Angesichts der komplexen und unsicheren wirtschaftlichen Lage sind die Unternehmen auf verlässliche rechtliche Unterstützung angewiesen, um mögliche Risiken zu minimieren und praktikable Lösungen für die Herausforderungen zu finden. Der enge Kontakt und die gute Zusammenarbeit mit den AGV-Juristen helfen den Unternehmen, rechtlich abgesicherte Entscheidungen zu treffen und ihre Interessen zu wahren.

Die Top-Themen in der Beratung 2022/23 waren:

  1. Abmahnungen
  2. Eingruppierungen
  3. Vorbereitung von Kündigungen

Neben den Top-Themen bleiben Fragen zum Urlaub ein Dauerbrenner in der Rechtsberatung, insbesondere zu Verfall, Hinweispflichten und besonderen Arbeitszeitgestaltungen. Das Bundesurlaubsgesetz entspricht vermehrt nicht mehr den Vorgaben der Rechtsprechung insbesondere des Europäischen Gerichtshofs und bedürfte dringend einer anwenderfreundlichen Überarbeitung.

Aufgrund der steigenden Nachfrage zur richtigen Eingruppierung der Beschäftigten planen die Juristen zusätzliche Seminarangebote mit noch mehr Praxisbezug.

Gesetzgeberische Hindernisse bei der Arbeitszeiterfassung

Der viel beachtete Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung hat zu großer Rechtsunsicherheit geführt. Die Unternehmen stehen vor Fragen wie: Hat die Vertrauensarbeitszeit Bestand? Wie formal muss die Arbeitszeiterfassung sein und welche Vorgaben sind zu erwarten? Hier ist der Gesetzgeber gefragt, klare Regelungen und Lösungen zu liefern, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu bieten.

Der im Frühjahr bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), mit dem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geändert werden soll, sieht eine massive Ausweitung der geltenden Aufzeichnungspflichten vor. Immerhin enthält der Entwurf eine seit langem geforderte Tariföffnungsklausel ausschließlich für tarifgebundene Unternehmen zur Stärkung der Tarifbindung.

Allerdings bedrohen die Vorschläge bewährte flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere die Vertrauensarbeitszeit. Das BMAS setzt Vertrauensarbeitszeit mit Gleitzeit gleich und wirft betrieblich bestens bewährte Systeme um Jahrzehnte zurück. (Link zu: https://www.bavc.de/top-themen/2207-arbeitszeiterfassung)

Chemie-Tarif sichert Entgeltgleichheit – dennoch gibt es Stolperfallen für Betriebe

Mit einem weiteren Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wegweisende Entscheidung zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen getroffen. Das Urteil stellt klar, dass Verhandlungsgeschick eines Arbeitnehmers oder Bewerbers allein kein geeignetes objektives Kriterium für die Ungleichbehandlung beim Entgelt gegenüber Arbeitnehmern oder Bewerbern eines anderen Geschlechts darstellt. Objektive und geschlechtsneutrale Kriterien, wie Berufserfahrung oder Qualifikation als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Bezahlung, bleiben zulässig. 

Durch richtige Eingruppierung der Beschäftigten in den Chemietarifvertrag sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für Entgeltgleichheit geschaffen. Aufpassen müssen die Unternehmen bei Zusatzleistungen. Hier sind die Unternehmen in der Beweispflicht, dass dafür nachvollziehbare sachliche Gründe vorliegen.

Ebenso stehen die Arbeitsverträge im sogenannten „AT-Bereich“ (Außertariflicher Bereich) im Blickpunkt. Hier ist bei der Vereinbarung individueller Leistungen besondere Vorsicht geboten, um sicherzustellen, dass der Eindruck der Geschlechterdiskriminierung bei der Entgeltgestaltung vermieden wird.

Rechtsberatung und Prozessvertretung werden digitaler

Durch digitale Kommunikationsmittel können Besprechungen und Abstimmungen zeit- und kostensparend durchgeführt werden, ohne dass alle Teilnehmer physisch an einem Ort sein müssen. Das macht die Zusammenarbeit und Kommunikation von Verband, Unternehmen und Gerichten effizienter.

So ist der Arbeitgeberverband Chemie – im Vergleich zu seinen Schwesterverbänden – Vorreiter im digitalen Rechtsverkehr und hat seit Dezember 2022 die Kommunikation mit den Gerichten in Echtzeit etabliert. Dies bietet viele Vorteile in der Prozessvertretung, auch für die Mitglieder des Verbandes. Durch die Nutzung des elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs (eBO) ist ein schnelleres und effizienteres Arbeiten möglich, da die Juristen direkt mit den elektronischen Dokumenten arbeiten können. Der Wegfall von Postversand und Postlaufzeiten ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und einen effizienten Dokumentenaustausch mit Gerichten und Unternehmen.

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) ist seit dem 1. Januar 2022 ein weiterer „sicherer Übermittlungsweg“, der sich in die Kommunikations-Infrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Deutschland einreiht. Mit dem eBO erhalten Verbände und Unternehmen die Möglichkeit, elektronische Dokumente an Gerichte und Verfahrensbeteiligte zu versenden und von diesen zu empfangen, um Medienbrüche weitestgehend zu vermeiden.

Die Digitalisierung hat auch einen zunehmenden Einfluss auf den Austausch mit den Mitgliedern. Beschleunigt durch die veränderte Arbeitsweise in der Corona-Pandemie steht an erster Stelle die Nutzung von Video-Tools wie MS Teams, gefolgt von Telefonaten. Gespräche in den Unternehmen oder in der Geschäftsstelle finden weiterhin statt, jedoch deutlich reduzierter.

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