Die Corona-Pandemie hatte sich von Beginn an dadurch ausgezeichnet, dass die Betriebe auf sich fast täglich ändernde Lagen reagieren mussten. Und obwohl ein gewisser Gewöhnungseffekt aufgetreten ist, blieb der Beratungsbedarf sehr hoch. Viele Anfragen betrafen den Umgang mit Quarantäne und Entschädigungen. So lehnte zum Beispiel die Landesbehörde Anträge ab, obwohl diese formal korrekt gestellt worden waren.
Auch die 3G-Regelung stellte die Betriebe in der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen. Allein die Gewährleistung der Kontrollen stellte einen hohen Aufwand dar. Bei der Umsetzung der Vorgaben in der Praxis berieten die Juristen häufig zu Fragen der Mitbestimmung und der digitalen Übermittlung des 3G-Nachweises sowie zum Umgang bei Verstößen und Verweigerungen. Auffällig war der Anstieg verhaltensbedingter Fälle, die zu Abmahnungen und Kündigungen geführt haben.
Ein großer Benefit für viele HR-Abteilungen war die schnelle Unterstützung für eine datenschutzkonforme Erfassung des Impfstatus der Beschäftigten – deutlich vor Eintritt der gesetzlichen Regelung.
Careflex vorbildlich umgesetzt
Mit der Tarifvereinbarung Careflex wurden erstmals alle Tarifbeschäftigten der Mitgliedsunternehmen gegen das Pflegerisiko abgesichert. Nach Unterzeichnung der Verträge mit einem Konsortium deutscher Versicherungskonzerne begann die Umsetzung mit den Unternehmen. Der Zeitplan war straff, da Mitte 2021 der Vertrag offiziell begonnen hat. Und da hier neue Wege beschritten wurden, gab es unter Zeitdruck verschiedene Herausforderungen zu meistern. Das Schnittstellenproblem zur Datenübertragung war eine davon. Mit hohem Engagement haben sich in Rheinland-Pfalz alle Mitgliedsunternehmen rechtzeitig angemeldet und die Vorgaben umgesetzt. Das war aufgrund der allgemeinen Lage in den Betrieben keine Selbstverständlichkeit.
Arbeitsrechtsentscheidungen
Neben Corona und Careflex galt es Neuerungen im Arbeitsrecht umzusetzen und vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die EU-Richtlinie zu Mindestarbeitsbedingungen (Nachweisgesetz). Hier ergeben sich für den Arbeitgeber erweiterte Informationspflichten zu den Vertragsbedingungen, die Berlin nochmals verstärken möchte. Auch wenn die Umsetzung zum 01. August 2022 erfolgen soll, sorgt dies bereits im Vorfeld für einen hohen Arbeitsaufwand.
virtuelle AdHoc-Austauschrunden
Fest etabliert hat sich der Austausch über Videokonferenz-Systeme. Besonders geschätzt wurde der Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen und den Juristen zu aktuellen Themen. So konnten Best-Practice-Beispiele besprochen und aus juristischer Perspektive moderiert werden.