Vorläufige Stellungnahme des VCI zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung

Die Eckpunkte der Bundesregierung für ein Sparpaket sind ein erster Schritt, um die Neuverschuldung des Staatshaushaltes zu reduzieren. Jetzt ist es wichtig, keine Maßnahmen zu ergreifen, die das Wachstum bremsen und die Steuereinnahmen sinken lassen.

Vorläufige Stellungnahme des VCI zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung

 

Die angekündigten Verringerungen der Vergünstigungen bei der Energiesteuer für das produzierende Gewerbe hält der VCI aus zwei wesentlichen Gründen für eine Sparmaßnahme am falschen Ende:

Wettbewerbsfähige Preise für Strom sind für die energieintensive chemische Industrie ein wichtiger Standortfaktor. Dem hat der Gesetzgeber bei der Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 Rechnung getragen, indem er mit der Energiesteuer gleichzeitig Mechanismen zur Belastungsbegrenzung für das produzierende Gewerbe einführte: den ermäßigten Steuer­satz und den Spitzenausgleich. Trotz dieser Regelung liegen Energiesteuern und Strompreise heute in Deutschland deutlich über dem europäischen und internationalen Niveau. Die Grundlage für eine Belastungsbegrenzung von 1999 gilt auch heute unverändert.

Die Entlastungsregelungen wurden zudem ausdrücklich mit der Vereinbarung verknüpft, dass die deutsche Wirtschaft ihre Ziele aus der Klimaschutzselbstverpflichtung erreicht: Reduktion der spezifischen Treibhausgase bis 2012 um 35 Prozent. Die Bundesregierung überprüft die Einhaltung der Ziele jedes Jahr. Sie hat den erfolgreichen Verlauf der Selbstverpflichtung zuletzt Ende 2009 in einem Bericht dokumentiert. Die chemische Industrie hat einen wesentlichen Anteil an diesem Erfolg. Sie hat ihre Treibhausgas-Emissionen von 1990 bis 2008 um 37 Prozent reduziert. Von der Politik erwarten wir, dass sie ihren Teil der Vereinbarung ebenfalls einhält.

 

 

Wir begrüßen, dass Bildung und Forschung von Sparmaßnahmen ausgenommen werden sollen, denn diese sind die Grundlagen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand in der Zukunft. Im Gegensatz zu anderen OECD-Staaten ist in Deutschland der Anteil der staatlichen Forschungsförderung für die Unternehmen seit Jahren rückläufig. Das muss sich ändern, weil ansonsten deut­sche Forschungs-Standorte im internationalen Wettbewerb benachteiligt sind. In Deutschland sollte deshalb zusätzlich zur Projektförderung eine steuerliche Förde­rung von Forschung und Entwicklung (FuE) einführt werden. Fast alle großen Industrieländer fördern FuE über steuerliche Regelungen und stärken so die Innovationskraft ihrer Volkswirtschaften.

Die steuerliche Forschungsförderung hilft, den wirtschaftlichen Erholungsprozess zu stabilisieren und die richtigen Weichen für die Zeit nach der Krise zu stellen. Jeder Euro, den der Staat hierfür ausgibt, zahlt sich für Deutschland aus. Die Unternehmen werden die Fördermittel für zusätzliche FuE verwenden. Das sichert Wachstum und Beschäftigung.

(Erklärung des VCI zu den am 7. Juni in Berlin vorgestellten Sparbeschlüssen der Bundesregierung in einer ersten Stellungnahme)