Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfeh¬lungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet.

Broschüre: Aktualisierter Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz erschienen

Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeits­schutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In der überarbeiteten Fassung sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufge­nommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwen­der durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorge­hens­weise erhält.

Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort beson­ders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Mitar­beiter zu achten.

Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kon­takt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungs­wahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den einge­setzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahr­stoffverordnung sind auch beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maß­nahmen sowie eine Dokumentation nötig.

Der „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ kann unter der Adresse www.baua.de von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.