Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In der überarbeiteten Fassung sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält.
Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter zu achten.
Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kontakt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungswahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind auch beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine Dokumentation nötig.
Der „Leitfaden für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz“ kann unter der Adresse www.baua.de von der Homepage der BAuA heruntergeladen werden. Der VCI stellt den Leitfaden unter der Adresse www.vci.de, Thema Chemikaliensicherheit, Nanomaterialien, in seinem Internetangebot bereit.